Hintergrund
Als Ziviltechniker für den Hochbau sind wir befugt, eine Baufortschrittsbestätigung zu erstellen.
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sieht einen Schutz der Käufer vor.
Zahlungspläne (Ratenzahlung) werden aufgrund des dokumentierten Baufortschrittes vereinbart.
Durchführung
Die Überwachung der Einhaltung des Zahlungsplanes erfolgt durch einen Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar).
Wir werden durch ihn bzw. den Bauträger beauftragt, den jeweiligen Baufortschritt festzustellen.
Dabei wird von uns der Neubau besichtigt und beurteilt.
Ist der erforderliche Baufortschritt erreicht, wird die nächste Rechnung vom Treuhänder freigegeben.
Bestätigungen
Im Sinne des BTVG bestätigen wir als Ziviltechniker folgende Leistungsfortschritte:
- Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- Fertigstellung des Rohbaus und des Daches
- Fertigstellung der Rohinstallationen
- Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung
- Bezugsfertigstellung oder vereinbarte vorzeitige Übergabe des eigentlichen Vertragsobjektes
- Fertigstellung der Gesamtanlage